Paragraph-Logo


 

 

Anordnung über den kirchlichen Datenschutz im
Bistum Hildesheim


 
Das Bistum Hildesheim hat im Kirchlichen Anzeiger 10/2010 die Anordnung über den kirchlichen Datenschutz präzisiert, und vor allem auf Folgendes hingewiesen:

Im Pfarrbrief können Sakramentenspendungen, Alters- und Ehejubiläen, Geburten, Sterbefälle, Ordens- und Priesterjubiläen usw. mit Namen und ggf. mit Anschrift des Betroffenen sowie dem Tag und der Art des Ereignisses veröffentlicht werden, wenn der Betroffene nicht vorher schriftlich oder in sonstiger geeigneter Form widersprochen hat. Widersprüche sollten dem Pfarramt schriftlich mitgeteilt werden.

Im Internet dürfen diese persönlichen Daten nur veröffentlich werden, wenn der Betroffene vorher schriftlich eingewilligt hat.

Eine Veröffentlichung von personenbezogenen Daten im Internet, so z.B. auf der Homepage der Pfarrgemeinde ist nicht zulässig, es sei denn, der Betroffene hat vorher sein Einverständnis schriftlich erteilt. Soll der Gemeinde-/Pfarrbrief im Internet veröffentlicht werden, müssen vorher dort alle personenbezogenen Daten gelöscht werden, die nicht durch eine vorherige, schriftliche Einverständniserklärung autorisiert sind.

Wir bitten deshalb alle Gemeindemitglieder die aktuell noch auf unserer Internetseite mit Namen, Adressen, Telefonnummern,
Mail-Adressen etc. genannt werden, sich folgende Einverständniserklärung herunterzuladen, auszufüllen und mit ihrer Unterschrift versehen im Pfarrbüro einzureichen.

Sollte uns diese Einverständniserklärung bis zum 31. Januar 2011 nicht vorliegen, müssen wir die Daten von unserer Internetseite löschen.

    - Einverständniserklärung zur Veröffentlichung von
      personenbezogenen Daten im Internet

Im Interesse der Aufrechterhaltung einer sinnvollen und für das
Gemeindeleben förderlichen Kommunikation würden wir uns
über ihre Einverständniserklärung freuen.
   


© 2011  Ansprechpartner :
             Pfarrbüro

          Tel. 04298 - 8512
             kontakt@guhili.de

Home